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Wie bekomme ich Häusliche Krankenpflege?
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Im Rahmen der Regelungen des
§ 37 des Sozialgesetzbuch - Nr. 5 (SGB V) hat jeder Bürger
die Möglichkeit notwendige Leistungen bei der zuständigen
Krankenkasse zu beantragen.
Hat Ihr Arzt eine Behandlung angeordnet, die weder Sie selbst, noch
eine andere im Haushalt lebende Person durchführen kann?
Dann haben Sie die Möglichkeit diese Leistung bei ihrer zuständigen Krankenkasse zu beantragen.
Ihr behandelnder Arzt muss ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen.
Diese Verordnung muss beinhalten:
• Eine ausführliche Diagnose
• Die Behandlungsanordnung mit der erforderlichen Häufigkeit
(z.B.: Verbandwechsel 1mal täglich, 7 mal wöchentlich)
• Der dafür veranschlagte Zeitraum, in dem die Behandlung erfolgen soll
Auch Leistungen der einfachen Behandlungspflege (Physikalische Maßnahmen) können verordnet werden.
In diesem Fall ist jedoch zusätzlich die Begründung des
behandelnden Arztes nötig, aus welchem Grund Sie selbst, oder eine
andere im Haushalt lebende Person, diese Aufgabe nicht übernehmen
kann.
Ist diese Notwendigkeit gegeben, kann der Arzt diese Leistungen auch
mehrmals am Tag verordnen (z.B.: Insulininjektion morgens und abends
etc.)
Hat Ihnen der Arzt dann die Verordnung ausgestellt, muss die
Übernahme der Leistungsvergütung für die angeordnete
Behandlung bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Nach der
Genehmigung der Kostenübernahme kann der von ihnen
ausgewählte Pflegedienst die erbrachten Leistungen dem
Kostenträger in Rechnung stellen.
Sollten Sie qualifizierte Hilfe benötigen, wenden Sie sich gern an
uns. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur
Verfügung.
Desweiteren sind wir als Pflegedienst auch gern beim Ausfüllen und Einreichen der nötigen Unterlagen behilflich.
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