Pflegedienst Wölling

in Körle und Umgebung

 

 

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Wie bekomme ich Häusliche Krankenpflege?

   
Im Rahmen der Regelungen des § 37 des Sozialgesetzbuch - Nr. 5 (SGB V) hat jeder Bürger die Möglichkeit notwendige Leistungen bei der zuständigen Krankenkasse zu beantragen.

Hat Ihr Arzt eine Behandlung angeordnet, die weder Sie selbst, noch eine andere im Haushalt lebende Person durchführen kann?
Dann haben Sie die Möglichkeit diese Leistung bei ihrer zuständigen Krankenkasse zu beantragen.

Ihr behandelnder Arzt muss ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen.

Diese Verordnung muss beinhalten:

• Eine ausführliche Diagnose

• Die Behandlungsanordnung mit der erforderlichen Häufigkeit (z.B.: Verbandwechsel 1mal täglich, 7 mal wöchentlich)

• Der dafür veranschlagte Zeitraum, in dem die Behandlung erfolgen soll


Auch Leistungen der einfachen Behandlungspflege (Physikalische Maßnahmen) können verordnet werden.
In diesem Fall ist jedoch zusätzlich die Begründung des behandelnden Arztes nötig, aus welchem Grund Sie selbst, oder eine andere im Haushalt lebende Person, diese Aufgabe nicht übernehmen kann.
Ist diese Notwendigkeit gegeben, kann der Arzt diese Leistungen auch mehrmals am Tag verordnen (z.B.: Insulininjektion morgens und abends etc.)

Hat Ihnen der Arzt dann die Verordnung ausgestellt, muss die Übernahme der Leistungsvergütung für die angeordnete Behandlung bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Nach der Genehmigung der Kostenübernahme kann der von ihnen ausgewählte Pflegedienst die erbrachten Leistungen dem Kostenträger in Rechnung stellen.

Sollten Sie qualifizierte Hilfe benötigen, wenden Sie sich gern an uns. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Desweiteren sind wir als Pflegedienst auch gern beim Ausfüllen und Einreichen der nötigen Unterlagen behilflich.
   
   
   
   
 

 

 

 
     

 

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